Seit Jahren findet man im Internet nicht nur vertrauenswürdige Angebote. Häufig lauern hinter Angeboten für billigen SMS-Versand, Download von Klingeltönen oder einfach nur der Nutzung von Themenforen versteckte Abonnements oder Verträge.Die Anbieter solcher Seiten und Angeboten senden dann an den Nutzer, der sich registriert hat, weil er davon ausging ein kostenloses Angebot zu nutzen, Rechnungen über Beträge, die für in Anspruch genommene Leistungen berechnet werden.

Für die Nutzer kommen diese Rechnungen meistens überraschend, denn oftmals haben die Verbraucher nie eine Leistung in Anspruch genommen oder sich noch nicht mal registriert. Doch wie soll man sich verhalten, wenn man solch eine Rechnung erhält? Im Grunde lautet der Leitsatz „Rechnung nicht bezahlen!“. Legen Sie Einspruch gegen die Rechnung ein, wenn Sie sich nicht bewusst waren, dass Sie einen kostenpflichtigen Service nutzen oder die Kosten auf der Homepage des Anbieters nicht ersichtlich waren. Haben Sie einmal Einspruch eingelegt, können Sie die folgenden Mahnbescheide und Anwaltsbriefe ignorieren, solang kein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eingeht.

Besonders Kinder und Jugendliche tappen in die Abofalle. Wenn dann die Rechnung ankommt, bekommen Kinder und Eltern oftmals erst mit, wofür man sich angemeldet hat. Auch in diesem Fall, sollten Eltern sofort Einspruch gegen die Rechnung einlegen und die Kosten nicht einfach zahlen. Minderjährige sind nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig und die Betreiber sind dann in der Beweispflicht, dass es sich bei dem angeblichen Vertragspartner, um eine volljährige Person handelt.

Diese Abzocke wird gerade für Online-Dienste angewendet, wie zum Beispiel die Nutzung eines Routenplaners, die Nutzung von Services, die kostenlosen SMS-Versand versprechen oder andere Telekommunikationsdienste anbieten. Auch beliebt ist die Abofalle bei Online-Plattformen zum Download von Klingeltönen für Ihr Handy. Selbstverständlich gibt es auch seriöse Anbieter von Services im Internet. Ein Anbieter von billig telefonieren ins Ausland ist zum Beispiel www.dcalling.de. Der Anbieter virtueller Calling Cards bietet billige Tarife für das Telefonieren ins Ausland. Dabei funktioniert der Service wie eine übliche Telefonkarte oder Prepaid-Konto. Sie laden Guthaben auf und können dieses dann einfach abtelefonieren. Auch der Versand von SMS ist über das Portal von DCalling möglich. Bei DCalling fällt keine monatliche Grundgebühr an, es wird außerdem kein Mindestumsatz verlangt. Sie können also für das Guthaben billig telefonieren, das Sie auch vorher aufgeladen haben.