Mit dem Handy Steuern sparen
Handy 13 May, 2009Der IT-Branchenverband Bitkom hat darauf aufmerksam gemacht, dass die anfallenden Kosten für private ITK-Geräte von der Steuer absetzbar gemacht werden können.
Hierbei ist zu beachten, dass die Geräte im Unternehmen benutzt werden.
Für die Absetzung von der Steuer wird lediglich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers verlangt. Falls der Nachweis nicht möglich sein sollte, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50:50 (beruflich vs privat) aus.
Sind die Kosten für elektronische Geräte, wie zum Beispiel für einen Computer
höher als 410 Euro, so werden die Kosten über 3 Jahre verteilt.Bei einem Handy liegt der Abschreibungszeitraum bei 5 Jahren.
Des Weiteren ist es möglich, dass Steuerzahler die Kosten für berufliche Telefongespräche oder die Kosten für den Internetzugang absetzen können.
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