Telefonieren am Steuer-  seit 2001 ist es gesetzlich verboten. Begründung : Gefährdung des Straßenverkehrs. Wer beim fahren mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld ( zur Zeit 40 Euro), sondern auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch Radfahrer müssen mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen, wenn sie beim radeln am Handy plaudern. Alle Ausreden sind vergeblich, wer das Handy auch nur in der Hand hält wird bestraft. Dabei gibt es noch viele weitere Faktoren, die den Straßenverkehr gefährden: am Radio rumspielen oder sich schminken zum Beispiel.

Jeder Autofahrer sollte sich seiner Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein, und auf jegliche Ablenkungen während der Fahrt vezichten, es ist schliesslich nicht nur Ihr Leben, sondern auch das Ihrer Mitmenschen, das sie gefährden.