Die 0900er-Abzocke mit maßlos überteuerten Telefongebühren sollte jedem bekannt sein. Jedoch ist das lange nicht die einzige Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Abzockversuch funktioniert hierbei folgendermaßen: Der Anrufer lässt das Handy kurz klingeln und legt sofort wieder auf. Seine Rufnummer wird aber als üblichen „Anruf in Abwesenheit” im Handy gespeichert. Neugierige Handy-Besitzer, die wissen wollen wer sie angerufen hat, sollten den spontanen Rückrufreflex unbedingt widerstehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich um eine Kennung, bei dem Handy-Nutzer beim Rückruf kräftig zur Kasse gebeten werden. Meistens gibt es dann auch keine Ansage oder irgendetwas zu hören außer einem Knacken oder Rauschen, um die Anrufer möglichst lange an die Leitung zu binden. Mit folgenden Tipps können Sie sich vor dem Telefon-Abzock-Trick schützen:
– Die vermeintliche Abzock-Kennung mit der 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
– Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie keinesfalls reagieren.
– Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht und auf detaillierte Weise darstellen, wie die Kosten entstanden sind.