In Zukunft gibt es mehr Sicherheit. “Wir schaffen neues Recht, das die Bürger besser vor unseriösen Geschäftspraktiken schützt”,sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Bundestag in Berlin hat beschlossen, dass in Zukunft Verträge die zum einen aus einer Telefonwerbung oder zum anderen aus einem Abonnements für Wett- und Lottoangebote resultieren mithilfe eines zweiwöchigen Widerrufsrecht rückgängig gemacht werden können. Der Staat reagiert damit im Sinne aller Verbraucher gegen den oft unseriösen Vertrieb der oftmals mit einer Art Kostenfalle für den Kunden endet. Eine schriftliche Bestätigung von mündlich abgeschlossenen Verträgen am Telefon wurde von der Ministerin abgelehnt, da dies nur “Steine statt Brot” bedeuten würde. Die Mehrheit des Bundestages hatte sich für eine erschwerende Maßnahme des „Unterschiebens“ von Verträgen über da  Telefon oder Internet ausgesprochen. Damit hat nun der Verbraucher die Möglichkeit von seinem Widerrufsrecht, bei im Internet oder per Telefon abgeschlossenen Verträgen, Gebrauch zu machen wenn er über dieses Recht nicht schriftlich informiert wurde. In Zukunft erlischt das Widerrufsrecht erst dann, wenn der Kunde eine geforderte Rechnung gezahlt hat. Für einen Verstoß gegen den unerlaubten Einsatz von Telefonwerbung drohen im Fall einer Verurteilung Strafen von bis zu 50.000€. Des Weiteren dürfen Call-Center ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken und können bei Außerachtlassung mit einer Strafe von bis zu 10.000€ belegt werden.