Telefonauskünfte gibt es mittlerweile schon lange. Lange waren die Auskunftsdienste jedoch darauf beschränkt, eine Rufnummer zu einem Namen herauszusuchen. Jetzt wurde aber der Wunsch von vielen Nutzern erfüllt, die Suche auch rückwärts laufen zu lassen.
Seit Herbst 2004 ist das offiziell möglich. Inverssuche nennen die Auskunftsanbieter den Dienst, was nichts anderes als Rückwärts- oder Umgekehrt-Suche bedeutet. Dass Telefonnummern per Inverssuche einem Anschlussinhaber zugeordnet werden können, ist nicht immer von Vorteil. Schließlich bedeutet die Inverssuche nichts anderes, als dass jedermann nur aufgrund einer Telefonnummer die Adresse heraus bekommen kann. Problematisch ist dies etwa bei privaten Kleinanzeigen in der Tageszeitung: Wie bekommen Diebe schließlich einfach den Standort hochwertiger Autos oder HiFi-Anlagen heraus? Künftig könnte ihnen ein Anruf bei der Auskunft genügen. Daher ist es in solchen Fällen ratsam, sorgfältig mit der eigenen Telefonnummer umzugehen. Kunden, die gar nicht im Telefonbuch stehen, brauchen sich zunächst einmal keine Sorgen machen. Ihre Daten sind auch für die Inverssuche gesperrt und können nicht abgefragt werden. Anders sieht das bei allen anderen Telefonkunden aus, deren Telefonnummer im Telefonbuch steht. Sie können über die Inverssuche gefunden werden, sofern sie nicht gegen die Weitergabe der Daten Einspruch eingelegt haben. Ein Einspruch gegen die Herausgabe der Anschlussdaten zur Rufnummer ist nach wie vor möglich und wird es auch bleiben. So bietet die Telekom ihren Kunden eine Sperrung der Telefonnummer für die Inverssuche an. Anders verfahren alternative Netzbetreiber. Während die Telekom ihre Kunden aktiv werden lässt, um Datensätze zu sperren, übernehmen die meisten alternativen Netzbetreiber im Festnetz und Mobilfunk die Sperrung für ihre Kunden. Die Datensätze werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden für die Inverssuche freigegeben